In der Untergruppe der Perfluoralkylsubstanzen sind die Verbindungen Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) am besten untersucht. Wie viele PFAS sind auch diese beiden Verbindungen schwer abbaubar und mittlerweile in der Umwelt, in der Nahrungskette und im Menschen nachweisbar.
Fluorhaltige Schaumlöschmittel sogenannte (AFFF bzw. AFFF-AR - Aqueous Film Forming Foam bzw. -alkohol resistant oder auch in FFFP - Filmbildende Fluor-Proteinschaummittel)-bilden auf der Oberfläche brennbarer Flüssigkeiten oder auf geschmolzenen Oberflächen einen dünnen Wasserfilm und das Austreten von brennbaren Gasen wird reduziert oder verhindert. Dies steigert die Löschwirkung des Schaumes oder der Schaummittellösungen und verhindert gleichzeitig die Rückzündung der brennbaren Flüssigkeit.
Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) darf weder als Stoff noch als Bestandteil von Gemischen in einer Konzentration von ≥ 10 mg/kg (0,001 Gew.-%) in Verkehr gebracht oder verwendet werden (Verordnung (EU) Nr. 757/2010).
In der EU dürfen fluorhaltige Löschmittel, die PFOA und deren Vorläuferverbindungen enthalten, seit dem 04. Juli 2020 laut Richtlinie 2020/784 nur noch bei strikter Einhaltung von Grenzwerten (25 ppb PFOA und Salze, 1000 ppb für PFOA verwandte Verbindungen (z.B. Vorläuferverbindungen)) hergestellt und vertrieben werde