Schutz vor UV Strahlung
der Sonne

Sonnenstrahlung schenkt Wärme, Licht und auch Wohlbefinden. Auf der Haut wird durch die natürliche UV-Strahlung Vitamin D3 gebildet. Ein Übermaß an Sonnenstrahlung schadet jedoch der Haut und unseren Augen

Die natürliche UV-Strahlung der Sonne birgt ein erhöhtes Krebsrisiko für Arbeitnehmer im Freien. Sie ist, wie die UV-Strahlung von künstlichen Strahlungsquellen, als Karzinogen der Klasse 1 eingestuft. Jährlich erkranken in Deutschland etwa 240.000 der rund 2,5 Mio. Beschäftigten, welche ganz oder überwiegend im Freien arbeiten, neu an Hautkrebs. Ihre Jahresexposition durch solare ultraviolette Strahlung ist bis zu dreimal höher als bei Beschäftigten welche nicht im freien Arbeiten.

Als einfaches Hilfsmittel zur Abschätzung eines gesundheitlichen Risikos durch solare UV-Strahlung dient der UV-Index. Ab einem Indexwert von über 3 empfiehlt die WHO Schutzmaßnahmen, einschließlich textilem und dermalem Lichtschutz. Für höhere UV-Stufen sind weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Zur Orientierung dient ein einfacher UV-Stufenkalender mit Angaben der Gefährdung auf Basis des UV-Index für den Arbeitstag an solar exponierten Arbeitsplätzen

Der Arbeitgeber muss für die Tätigkeiten im Freien welche der Sonnenstrahlung intensiv ausgesetzt sind eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und erforderlichenfalls geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Dabei richten sich die Art und der Umfang der Schutzmaßnahmen nach dem Indexwert bzw. dem daraus resultierendem Risiko..

Solche Schutzmaßnahmen können wie folgt aussehen.

Technische Schutzmaßnahmen

  • Überdachungen für ständige Arbeitsplätze im Freien, wie z. B. Kassenarbeitsplätze auf Parkplätzen
  • UV-absorbierende Abdeckungen
  • Verwendung von Sonnenschirmen oder Sonnensegeln z. B. für Kindertagesstätten
  • Verwendung von UV-absorbierenden Fenstern bei Fahrzeugen, wie z. B. Bahnen, Bussen, Gabelstaplern, Traktoren, Baggern, Kranen, Flugzeugen
  • Unterstellmöglichkeiten z. B. für Pausenzeiten

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Überdachungen für ständige Arbeitsplätze im Freien, wie z. B. Kassenarbeitsplätze auf Parkplätzen
  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren durch die Sonnenstrahlung und über Schutzmaßnahmen
  • Expositionsdauer gegenüber Sonnenstrahlung nach Möglichkeit beschränken z. B. durch einen früheren Arbeitsbeginn
  • körperlich anstrengende Arbeiten in die weniger sonnenintensiven, und damit auch kühleren Morgenstunden verlegen
  • weniger dringliche Arbeiten in eine kühlere Witterungsperiode verschieben
  • bei hohem UV-Index (> 6), und damit auch großer Hitze auf Überstunden verzichten
  • in den Mittagsstunden den Aufenthalt in der Sonne minimieren

Geeignete Persönliche Schutzmaßnahmen

  • das Tragen von geeigneter körperbedeckender Kleidung und Kopfbedeckung. Die Textilien sollten über einen ausreichenden UV-Schutz verfügen.
  • Die Benutzung von Sonnenschutzcremes mit einem geeigneten Lichtschutzfaktor. Dabei sollte auf eine sachgerechte Anwendung geachtet werden (gleichmäßiger und ausreichend dicker Auftrag von 2 mg/cm²; eine zu geringe Auftragungsmenge führt zu einer deutlichen Reduzierung des Lichtschutzfaktors auf bis zu einem Drittel).
  • Das Tragen einer Sonnenschutzbrille. Anforderungen an die Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Bereich sind in der DIN EN 172 festgelegt

Darüber hinaus gilt seit Juli2019, dass Unternehmerinnen und Unternehmer Ihren Beschäftigten auf Grundlage der ArbMedVV, bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr pro Tag eine arbeitsmedizinische Vorsorge bei Ihrem Betriebsarzt anbieten müssen.

Sie haben weitere Fragen oder Anregungen? Wenden Sie sich gerne an uns und wir helfen Ihnen weiter!

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